über die Bundesstraßen
Aus
Richtung Bergkamen fahren Sie in Rünthe über die Ampelkreuzung in Richtung Werne. An der zweiten Ampel biegen Sie links ab und fahren bis zum nächsten Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Aus
Richtung Lünen folgen Sie der B54 nach Werne. An der zweiten Ampel fahren Sie rechts bis zum Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Aus
Richtung Selm fahren Sie in Werne bis zur Kreuzung mit der B54. Dort biegen Sie rechts ab. An der zweiten Ampel biegen Sie links ab und fahren bis zum Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Aus
Richtung Nordkirchen biegen Sie in Werne an der ersten Ampelkreuzung links ab. Folgen Sie der Straße bis zur Kreuzung mit der B54. Dort biegen Sie rechts ab. An der zweiten Ampel biegen Sie links ab und fahren bis zum Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Aus
Richtung Capelle fahren Sie in Werne am Ende der Capeller Straße links und folgen der Vorfahrtsstraße bis zum Kreisverkehr. Im Kreisverkehr fahren Sie die erste Ausfahrt ab. An der zweiten Ampel fahren Sie rechts und an der nächsten Ampel links bis zum Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Aus
Richtung Herbern folgen Sie der B54 nach Werne. An der zweiten Ampel fahren Sie links bis zum Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Aus
Richtung Stockum folgen Sie der Straße bis zum Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Von der Autobahn A1
Von der
Abfahrt Hamm-Bockum / Werne (Werne Nord) fahren Sie in Richtung Werne auf der L518. Im Kreisverkehr fahren Sie weiter Richtung Werne (B54). An der zweiten Ampel biegen Sie links ab und fahren bis zum nächsten Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.
Von der
Abfahrt Hamm / Bergkamen (Werne Süd) fahren Sie in Richtung Werne auf der L736. In Rünthe biegen Sie an der Ampelkreuzung rechts ab und fahren weiter auf der B233 in Richtung Werne. An der zweiten Ampel biegen Sie links ab und fahren bis zum nächsten Kreisverkehr. Suchen Sie hier einen
Parkplatz oder verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und fahren ca. 150 Meter stadteinwärts bis zum Anwaltsbüro.